Die Ortsgemeinde Horbach möchte das bestehende Gewerbegebiet „Schwanenmühle“ nach Westen erweitern. Anlass ist der Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen, da innerhalb der Gemeinde derzeit keine geeigneten Grundstücke zur Verfügung stehen. Der Bebauungsplan soll neue Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für Betriebe schaffen und zugleich die vorhandenen Gewerbebetriebe planungsrechtlich sichern.
Das rund 3,14 Hektar große Plangebiet liegt zwischen Horbach und Steinalben. Es umfasst bestehende Gewerbeflächen sowie bislang unbebaute Grünland-, Wald- und Grünflächen. Südlich verläuft die Kreisstraße K 31; auf deren gegenüberliegender Seite befindet sich der Campingplatz „Geiselberger Mühle“.
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, das Gewerbegebiet mit den benachbarten Freizeitnutzungen in Einklang zu bringen. Deshalb hält die geplante Bebauung Abstand zum Campingplatz. Stellplätze und begrünte Bereiche mit Bäumen und Sträuchern sollen als Puffer dienen. Zusätzlich werden die zulässigen Geräuschemissionen der Betriebe begrenzt, um erhebliche Lärmbelastungen in der Umgebung zu vermeiden.
Die Erschließung erfolgt über eine neue Straße mit Anschluss an die K 31. Ihre Führung wurde so gewählt, dass der Flächenbedarf und die zusätzliche Bodenversiegelung möglichst gering bleiben. Die künftige Bebauung soll sich in Größe und Gestaltung am bestehenden Gewerbegebiet orientieren und sich möglichst gut in das Landschaftsbild einfügen.
Die Bebauung bisher ungenutzter Flächen führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Vorgesehen sind deshalb unter anderem begrünte Randbereiche und Pflanzungen mit heimischen Gehölzen. Da innerhalb des Plangebietes nicht genügend Raum für einen vollständigen Ausgleich besteht, werden ergänzende Maßnahmen auf externen Flächen umgesetzt.
Das anfallende Niederschlagswasser soll getrennt vom Schmutzwasser abgeleitet und der Moosalb zugeführt werden. Insgesamt schafft der Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Entwicklung und berücksichtigt dabei den Schutz der Nachbarschaft sowie die Belange von Natur, Landschaft und Wasserwirtschaft.
